Rekultivierung einer Baustellenzufahrt im FFH-Gebiet

Name des Parks
Greizer Park

Ausgangsproblem
Für den Neubau einer Fußgängerbrücke über die Weiße Elster mussten sowohl Baustellenzufahrt als auch Baustelleneinrichtungsfläche innerhalb der denkmalgeschützten Parkanlage angelegt werden. Dieser Bereich besitzt zudem den Schutzstatus eines FFH-Gebiets (umfangreiches Vorkommen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings). Nach Abschluss der Baumaßnahme war durch angepasste Rekultivierungsmaßnahmen der Ausgangszustand so weit wie möglich wiederherzustellen.

Lösungsansatz
Wiedereinbau des gesicherten Oberbodens und anschließende Neuansaat der Flächen (ca. 1.900 m²) mit Saatgut aus benachbarten Wiesenflächen im Heudruschverfahren.

Beschreibung der Maßnahme
Mahd geeigneter Wiesenflächen im Greizer Park zur Saatgutgewinnung im Juli/August 2005. Nach Rückbau der eingebrachten Tragschichten der Baustraße Tiefenlockerung zur Wiederherstellung der Wasserdurchlässigkeit. Anschließend Überdeckung mit seitlich gelagertem Mutterboden und Herstellung eines Grobplanums im November 2005. Feinplanie und Wiesenansaat in zwei gekreuzten Arbeitsgängen im Juni 2006. Ende Juli beidseitige Mahd entlang der ehemaligen Baustraße in 3 Meter breiten Streifen und Trocknen des Mähguts zur Selbstaussaat auf der früheren Wegetrasse (Heumulchverfahren). Im August 2006 einmalige Entnahme ruderaler Arten.

Erfolgsbilanz
Bereits im Sommer 2007 hat sich die bearbeitete Fläche optisch und vegetationskundlich den benachbarten Flächen fast vollständig angeglichen. In der Folgezeit kam es auf einigen Teilflächen zu leichten Setzungen, die durch Auftrag abgemagerten Oberbodens ausgeglichen und im Heumulchverfahren begrünt wurden.

Festlegung und Verbindlichkeit der Maßnahme
Voruntersuchung durch Gutachter, danach schriftliche Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen mit Auftraggeber, Unterer Denkmalschutzbehörde, Unterer Naturschutzbehörde.

Schutzstatus des Parks
Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Gartendenkmal

Ansprechpartner

Büro für Landschaftsarchitektur und Gartendenkmalpflege,
Helmut Wiegel

  • Baustellenzufahrt nach Rekultivierung © H. Wiegel