Recht

Historische Parkanlagen sind in der Regel durch das Denkmalschutzrecht (z. B. als Gartendenkmal) nach den jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzen geschützt. Parkanlagen von herausragender Bedeutung wurden in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen.

Zahlreiche Parkanlagen haben zugleich auch einen Schutzstatus nach dem Naturschutzrecht (z. B. als  Landschaftsschutzgebiete oder NATURA-2000-Gebiete). Ein wichtiger Aspekt bei der Pflege ist die Beachtung des jeweiligen Schutzstatus sowie der artenschutzrechtlichen Anforderungen (z. B. bei Vorkommen streng geschützter Tierarten, wie Greifvögel, Holzkäfer oder Fledermäuse).

Zugleich gilt in historischen Parkanlagen auch die Verkehrssicherungspflicht nach dem BGB. Die im Projekt bearbeiteten Fragen zum Verhältnis von Denkmalschutz, Naturschutz und Verkehrssicherung führten zur Beauftragung eines Rechtsgutachtens. Die Ergebnisse dieses Gutachtens in Form von häufigen Fragestellungen werden hier zusammengefasst.

Die nachfolgenden Seiten geben allgemeine Hinweise zur aktuellen Rechtslage nach dem Denkmalschutzrecht, dem Naturschutzrecht und der Verkehrssicherungspflicht. Die Angaben sind nicht als juristische Beratung zu verstehen (alle Angaben ohne Gewähr), zumal sich die Rechtsgrundlagen und die Rechtssprechung immer wieder ändern können. Sie geben den Stand von November 2011 wieder.

Für detaillierte Fragen zu aktuellen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Denkmalschutz- bzw. Naturschutzbehörden.