Frage:
Wie kann die Ergebnis-Dokumentation zur Verkehrssicherung in einem Parkwald aussehen und wie bei Solitären/Einzelbäumen im Park?*
Antwort:
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Wichtig für die systematische Regelkontrolle ist die Ersterfassung des Baumbestands (Einzelbaum, Gruppe, flächiger Bestand).
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Dazu empfiehlt sich die Erstellung eines Baumkatasters, das die Bäume enthält, die Dritte gefährden könnten.
- Die Einschätzung des Gefährdungspotentials und Kontrollhäufigkeit erfolgt anhand:
- Verkehrsbedeutung des Standorts
- Sicherheitserwartungen der Benutzer
- Alter und Zustand des Baumes (s. a. Biotopholzstrukturen).
Empfohlenes Vorgehen:
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Eindeutige Nummerierierung und Kennzeichnung der Bäume sowie Kartendarstellung.
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Erfassung der notwendigen Daten auf Kontrollbögen, in Baumtagebuch oder mit mobilen Erfassungsgeräten.
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Das Baumkontrollblatt muss mindestens folgende Angaben enthalten:
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Liegen keine Anzeichen für eine mangelnde Verkehrssicherheit vor, erfolgt die Kontrolle in Form einer Negativkontrolle ohne Einzelbaumerfassung. Ausreichend sind Ort, Kontrollzeitpunkt und Unterschrift des Baumkontrolleurs.
- Bei notwenigen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind zusätzlich notwendig:
- Baumnummer
- Baumart, Stammdurchmesser (wenn kein Baumkataster vorhanden ist, um den Baum wieder finden zu können),
- Höhe
- Vitalität
- festgestellte Schäden oder Auffälligkeiten
- weiterer Untersuchungsbedarf
- erforderliche Maßnahmen und Dringlichkeit (Zeitangabe bis wann zu erledigen)
- Hinweise für zukünftige Kontrollen.
- Wichtig auch die eindeutige Kennzeichnung der Maßnahmen-Bäume (insbesondere bei Fehlen eines Baumkatasters.
- Bei vorgeschädigten Bäumen mit hohem Gefahrenpotential empfiehlt sich die Führung einer eigenen Risikoliste, um die Vornahme regelmäßiger Sonderüberprüfungen überwachen und ggf. auch nachweisen zu können!
weiterlesen: die detaillierten Ausführungen im Rechtsgutachten