Frage:

Durch irgendwelche Umstände, seien es Wechsel des Trägers oder des Personals, haushalterische oder fiskalische Gründe erkennt der mit der Verkehrssicherungspflicht betraute Mitarbeiter, dass es mehr Gefahrenstellen gibt als er in einem gebotenen Zeitrahmen entfernen kann. Wie kann in solchen Fällen vorgegangen werden, ohne dass es zu einer Pflichtverletzung kommt?*

Antwort:

  • Fand in einer Park- und Gartenanlage in der Vergangenheit die notwendige Baumkontrolle nicht statt oder existieren keine Dokumentationen über durchgeführte Kontrollen, ist es zunächst erforderlich, die zu kontrollierenden Einzelbäume und die flächigen Baumbestände zu bestimmen.

  • Der dafür zuständige Mitarbeiter sollte in einem solchen Fall unbedingt seinen Vorgesetzten schriftlich von der Situation informieren. 

  • Kontrolliert werden müssen die Bäume, die für die Bereiche, in denen ein Benutzerverkehr stattfindet, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen können (insbesondere z.B. Bäume im Fallbereich von Wegen, Spiel- und Liegewiesen).

  • Dazu ist eine Ersterfassung des zu kontrollierenden Bestands vorzunehmen.

  • Wichtig ist es einen schnellen Überblick zu gewinnen, da hier nicht die Baumpflege sondern die Herstellung der Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Deshalb scheidet eine komplette Baumdatenerfassung aus und es ist eine verkürzte Ersterfassung durchzuführen. Die Datenerhebung beschränkt sich auf die Bestimmung der Baumgattung/-art, den Stammumfang und die Baumhöhe. Es werden nur die zur Herstellung der Verkehrssicherheit notwendigen Maßnahmen festgelegt!

  • Grundsätzlich ist eine Prioritätensetzung zu empfehlen. Es sind diejenigen Wege und Flächen zu bestimmen, bei denen die berechtigten Sicherungserwartungen der Benutzer und die Gefährdungen aufgrund des Zustands und/oder des Alters der Bäume am höchsten sind. Bei diesen Bäumen muss als erstes mit der Kontrolle auf Stand- und Bruchsicherheit begonnen werden. Zweckmäßigerweise bietet sich eine Einteilung des Baumbestands an, etwa nach folgendem unverbindlichen Vorschlag:

     
    • Stufe 1: hohe Verkehrsbedeutung, hohe Verkehrserwartung, schlechter Baumzustand

    • Stufe 2: geringe Verkehrsbedeutung, geringe Verkehrserwartung, schlechter Baumzustand

    • Stufe 3: Rest

  • Unabhängig davon sind bekannte akute Gefahren immer schnellstmöglich zu beseitigen! 

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  • Gefahr durch tote Äste am Wegesrand? © N. A. Klöhn
  • Schüttere Kronen - Pflegerückstand. © N. A. Klöhn

 

*Die Aussagen auf dieser Seite beruhen auf dem Gutachten von Rainer Hilsberg " Rechtsfragen zur Verkehrssicherung in historischen Park- und Gartenanlagen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und des Naturschutzes". Das vollständige Gutachten finden Sie hier als pdf.

 

zum Thema Baumkaster siehe auch Musterbeispiel Bucher Park