Erhaltung wertvoller Altbäume bei Durchführung der Verkehrssicherheitspflicht durch Wegesperrung

Name des Parks
Bamberger Hain

Land, Gemeinde
Stadt Bamberg, Garten- und Friedhofsamt

Ausgangsproblem
Vorkommen von Altbäumen mit hohem Anteil toter und absterbender Äste in der Nähe eines Weges führten zum Konflikt zwischen Artenschutz (Vorkommen geschützter Arten) und Verkehrssicherungspflicht.

Lösungsansatz
Sperrung/Auflassung von Wegen zur Schaffung nicht zugänglicher Bereiche.

Beschreibung der Maßnahme
Um die Altbäume vor der Fällung zu bewahren, wurde ein Weg aufgelassen. Ein aufgestelltes Schild weist die Besucher auf das Ziel der Maßnahme hin (Zulassen einer natürlichen Gehölzentwicklung ohne Verkehrssicherung) und soll zur besseren Akzeptanz der Maßnahme beitragen.

Festlegung und Verbindlichkeit der Maßnahme
Festlegung im Parkpflegewerk (mit integriertem FFH-Managementplan)

Schutzstatus des Parks
Gartendenkmal, FFH-Gebiet

Ansprechpartner
Gartenamt Bamberg

  • Beschilderung der Wegauflassung © A. von Lührte
  • Aufgelassener Weg im Bamberger Hain zur Sicherung wertvoller Biotopbäume © A. von Lührte