Verkehrssicherung und Artenschutz im Rosensteinpark Stuttgart
Name des Parks
Rosensteinpark Stuttgart
Schutzstatus des Parks
Kulturdenkmal, LSG, FFH-Gebiet
Ausgangsproblem
Der Rosensteinpark hat als weitläufiger Landschaftspark inmitten einer Großstadt eine hohe Bedeutung für Naturschutz und Erholung. Er besitzt einen bedeutenden Altbaumbestand. Der Rosensteinpark ist Landschaftschutzgebiet, steht unter Denkmalschutz und ist als FFH-Gebiet gemeldet. Da der Park zugleich als Naherholungsgebiet von Besuchern stark frequentiert ist, müssen aus Verkehrsicherungsgründen jedes Jahr Baumpflegemaßnahmen oder Fällungen durchgeführt werden, was unter Umständen den Bestand an geschützten Tieren (z. B. Juchtenkäfer oder Fledermäuse) gefährdet.
Lösungsansatz
Schutz von gefährdeten Tierarten in Altbäumen (z. B. Totholzkäfer, Federmäuse, Vögel) durch Einbeziehen von Expertenteams bei der Durchführung von Baumpflegemaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht.
Beschreibung der Maßnahme
Um die Eingriffe für Arten und Biotope so gering wie möglich zu halten, finden vor Ausführung der Baumpflegemaßnahmen Rundgänge mit einem Expertenteam statt. Unter Einbeziehung von Fachleuten der jeweils zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart (Parkpflege, Stadtplanungsamt, Amt für Umweltschutz) sowie des Natur- und Umweltschutzes (Biologen) werden bei einem gemeinsamen Ortstermin die für die Baumfällung vorgesehenen Bäume in Hinblick auf den Biotopaspekt begutachtet. Hierbei werden die notwendigen Maßnahmen erörtert und Vorschläge zur Eingriffsminimierung (z. B. Erhalt von Stammhöhlungen oder eines Stammtorsos, Ablegen von Totholz in Randbereichen etc.) festgelegt. Durch das Baumkataster sowie ein Monitoring wird der Erfolg der Maßnahmen überprüft.
Erfolgsbilanz
Durch die gemeinsamen Ortstermine hat sich die Kommunikation und Kooperation zwischen Verwaltung, Parkpflege und Naturschutz erheblich verbessert und es können Maßnahmen festgelegt werden, die sowohl den Aspekt Verkehrssicherungspflicht als auch Natur- und Artenschutz im Fokus haben und von allen getragen werden. Im Bereich der Schlossgartenanlage in Stuttgart wird dies auch erfolgreich praktiziert.
Festlegung und Verbindlichkeit der Maßnahme
Mündliche Absprachen, Protokoll für alle Teilnehmer, Eintragung von Maßnahmen und schützenswerten Arten ins Baumkataster, Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen bei der Baumpflege, ggfs. Monitoring bei geschützten Arten.
Ansprechpartner
Staatliche Anlagen und Gärten Wilhelma, Stuttgart, www.wilhelma.de
Micha Sonnenfroh, Fachbereich Parkpflege, Micha.Sonnenfroh@wilhelma.de