Wiesenmahd in der Englischen Partie
Name des Parks
Schlossgarten Rheinsberg, Lustgarten
Land, Gemeinde
Brandenburg, Rheinsberg
Ausgangsproblem
Bei der Englischen Partie handelt es sich um einen Gartenteil, der um 1770 als eine strukturreiche, mit geschlängelten Wegen, Bachläufen und Gehölzgruppen durchzogene Wiese gestaltet wurde. Hier spiegelten sich direkt die ersten gartenkünstlerischen Einflüsse des Englischen Landschaftsgartens auf dem europäischen Festland wider. Dieser offene und lichte Gartenraum lag als Verbindungsglied zwischen dem Lustgarten und dem sich daran anschließenden, ländlich verschönten und überhöhten Boberow-Park. Die Englische Partie verwilderte im 19. und 20. Jahrhundert. Die aufgewachsenen Erlen wurden in den 1980er Jahren gefällt. Heute besteht der Gartenbereich aus einer mit Großröhrichten (Phragmities australis und Typha latifolia) bestandenen Wiese. Jegliche weitschweifende und offene gartenkünstlerisch geprägte Wirkung ging verloren.
Lösungsansatz
Das Schilf und der Rohrkolben sollen durch mehrfache Mahd in der Vegetationsperiode zurückgedrängt und eine Feuchtwiese etabliert werden. Ebenso sollten die erhaltenen Wassergräben geräumt werden.
Beschreibung der Maßnahme
Nach ersten Rücksprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgte eine Biotopkartierung des Gebietes. Hierbei wurden unter anderem Vorkommen des Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majalis), des Rundblättrigen Sonnentaus (Drosera rotundifolia) und des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) festgestellt. Daraufhin erarbeitete die SPSG ein Pflegekonzept, das in mehreren Runden mit der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde, dem Naturpark Stechlin-Ruppiner Land, dem Wasserzweckverband und dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und konkretisiert wurde.
Demnach wird die Wiese in den ersten zwei Jahren dreimal in immer größer werdenden Bereichen gemäht (17., 28. und 37. KW) und die Gräben in Abschnitten geräumt. Bei den Arbeiten wird der Flussampfer (Rumex hydrolapathum), die Futterpflanze des Großen Feuerfalters, geschont und Muscheln werden per Hand wieder in die Gräben zurück gebracht. Nach den ersten zwei Jahren soll die Pflege in eine regelmäßige, zweimal jährlich durchgeführte Mahd übergehen.
Erfolgsbilanz
Nach der Erarbeitung eines abgestimmten Konzeptes erfolgt in den Jahren 2014 und 2015 die Umsetzung der ersten Phase der Maßnahme.
Festlegung und Verbindlichkeit der Maßnahme
Das Konzept ist Bestandteil einer naturschutzrechtlichen Anordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“ und wurde mit der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde, dem Naturpark Stechlin-Ruppiner Land, dem Wasserzweckverband und dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.
Schutzstatus des Parks
Gartendenkmal, z. T. Landschaftsschutzgebiet
Ansprechpartner
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Mathias Hopp