Wiesenpflege für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Name des Parks
Fürstlich Greizer Park

Land, Gemeinde
Thüringen, Stadt Greiz

Ausgangsproblem
Auf den Flachland-Mähwiesen des Greizer Parks mit Wiesenknopfbeständen kommt der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling  (Maculinea nausithous) vor - ein europaweit streng geschützer Schmetterling. Da es eine hochspezialisierte Art ist, die streng an der Futterpflanze gebunden ist, kommt es darauf an, dass zur Hauptblütezeit des Wiesenknopfes (Juli/August) keine Wiesenmahd erfolgen darf. Wie vereinbart sich das mit dem Pflegebedarf eines denkmalgeschützten Landschaftspark?

Lösungsansatz
In Abstimmung mit der Parkverwaltung und der unteren Naturschutzbehörde sowie mit dem örtlichen Bewirtschafter der Parkwiesen wurden die Rahmenbedingungen für das Mahdregime festgelegt.

Beschreibung der Maßnahme

Um auch die Nester der Wiesenameisen zu schonen, werden die betreffenden Wiesenbereich zur Mahd nur mit leichter Technik (ggf. Zwillingsbereifung) befahren. Die Mahd erfolgt erst im Spätsommer, wenn der Wiesenknopf weitgehend abgeblüht ist und i.d.R. keine Falter mehr fliegen. Für denkmalpflegerisch sensible Bereiche kann auch eine zeitige Mahd, etwa im Mai/Juni erfolgen, wodurch der Wiesenknopf dann auch im Spätsommer noch zur Blüte kommt und etwaige "Nachzügler" des Bläulings noch Futterpflanzen finden.

Erfolgsbilanz
Die Maßnahme hat sich sehr gut bewährt. Der Bewirtschafter reagiert auch in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde z.B. auf ungünstige Witterungsverhältnisse (Dauerregen etc.), sodass eine gewisse Flexibilisierung des Mahdregimes möglich und dadurch eine Optimierung des Futterpflanzenangebotes für den Falter erreicht werden kann.

Festlegung und Verbindlichkeit der Maßnahme
Das Mahdregime wurde generell mit der Parkverwaltung verbindlich abgestimmt. Die untere Naturschutzbehörde kontrolliert den Erhaltungszustand der Population (Monitoring).

Schutzstatus des Parks
Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung, FFH- und SPA-Gebiet (Das Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf, Teilfläche) und Flächennaturdenkmal Hammerwiesen (Teilfläche)

Ansprechpartner

Dr. Karli Coburger
Landratsamt Greiz, Untere Naturschutzbehörde
Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz
karli.coburger@landkreis-greiz.de

https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/organisatorisch/kreisverwaltung/redakteursebene-aemter/amt-fuer-umwelt/