Fließgewässer
Synonyme: Flüsse, Kanäle, Gräben
Ziele des Naturschutzes
Aus Sicht des Naturschutzes sollen Fließgewässer als Lebensraum für Arten und Biotope erhalten und entwickelt werden. So sollen natürliche oder naturnahe Fließgewässer eine natürliche Dynamik mit wechselnden Wasserständen und möglichst naturnahe Uferbereiche mit Wasserpflanzen, Röhrichten und Ufergehölzen haben. Auch besondere Lebensraumstrukturen wie Abbruchkanten, Stromschnellen oder Sandbänke sind wichtige Bestandteile eines naturnahen Gewässers. Daher sollte möglichst auf eine Uferverbauung verzichtet werden. und notwendige Lenkungseingriffe so naturnah wie möglich erfolgen. Wenn Gräben zu stark bewachsen sind, sollten sie nicht komplett, sondern in jährlichen Abschnitten geräumt werden. Dabei sollte auf seltene und gefährdete Arten geachtet werden. Darüber hinaus sollten Fließgewässer möglichst durchgängig für Tiere sein.
Alte Brunnenanlagen sind besondere „Kleinstfließgewässersysteme“. Hier können im engen Kontakt zum Wasser seltene Farne gedeihen. Mit Wasser überrieseltes Tuffgestein kann nach langer Zeit mit seltenen Moosen bewachsen sein. Solche Lebensgemeinschaften sollten bei einer Restaurierung der Anlagen so weit wie möglich erhalten werden.
Ziele der Denkmalpflege
Die Ziele der Denkmalpflege orientieren sich in der Regel an historischen Leitbildern für Gewässertypen, die sehr stark in verschiedenen Perioden variieren. Künstliche Fließgewässer wie Gräben und Kanäle werden häufig nach historischem Vorbild gebaut und gestaltet. Naturnahe Fließgewässer wie Bäche und Flüsse spielen insbesondere in Landschaftsgärten eine wichtige Rolle, wobei ihr Charakter häufig durch gestalterische Maßnahmen verstärkt wird, beispielsweise durch künstliche Wasserfälle oder Steinsetzungen. Zur Ufersicherung werden bei Fließgewässern häufig ingenieurbiologische Maßnahmen eingesetzt (Einsaat zur Böschungssicherung, Pfähle, Verbau aus Palisaden, Faschinen, Weidenpflanzungen, Steinschüttungen oder Mauern).
Konfliktpotenziale
Zu Konflikten zwischen Denkmalpflege und Naturschutz kann es kommen, wenn Ufer verbaut oder die Gewässer- und Ufervegetation beseitigt wird. Auch die Wiederausbreitung des Bibers, einer nach dem europäischen und deutschen Recht streng geschützten Art, kann zu Konflikten in Parkanlagen führen. Der Biber bevorzugt Ufer mit Weichholz und Röhricht als Lebensraum und fällt vor allem im Winter Gehölze, von deren Rinde er sich ernährt. Entschärft werden können diese Konflikte, indem man die durch Biberfällung gefährdeten Gehölze ca. 1 m hoch am Stammfuß mit Kaninchendraht umwickelt oder mit einer Verbissschutzpaste bestreicht. Zusätzlich helfen Ablenkfütterungen mit Strauchschnitt in der Nähe des Biberbaues. Bei einer dauerhaften Etablierung des Bibers sollte die Anpflanzung von Weidengebüschen in Erwägung gezogen werden. Eine Ausgrenzung des Bibers auf Teilflächen durch Elektrozäune ist ebenfalls möglich. Eine Vergrämung ist aufgrund des Schutzstatus genehmigungspflichtig. In der Regel sind Biber eine Bereicherung des Parks und eine Attraktion für die Besucher.