Gebäude und Mauern
Synonyme: Schlösser mit Nebengebäuden, Einfriedungs- und Stützmauern, Grotten, Brücken, Eiskeller, Gewölbe, Durchlässe
Ziele des Naturschutzes
An Mauern oder in historischen Gebäuden und Dachböden sind zahlreiche Niststätten für Höhlen- und Nischenbrüter, aber auch Lebensräume für Insekten, Spinnen und Mauerpflanzen wie z. B. gefährdete Moose und Farne zu finden. Mauersimse und -spalten, Dachritzen und -nischen dienen Höhlen- und Nischenbrütern als Ersatz für Felswände oder Baumhöhlen und werden als Schlafplatz, zur Aufzucht der Jungen oder zur Überwinterung genutzt. Häufig befinden sich diese Lebensräume an unsanierten und älteren, historischen Gebäuden.
Bei Sanierungs- und Bauarbeiten sollten die Beeinträchtigungen für Gebäudebrüter möglichst gering ausfallen. Hierfür sollten sich Bauherren frühzeitig über die Vorkommen von Gebäudebrütern informieren. Idealerweise sollte der Bauablauf zeitlich an die Brutsaison angepasst werden bzw. Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass sich laufende Bruten erfolgreich entwickeln können. Bei Sanierungen sollte Ersatz für vorhandene Gebäudebrüter geschaffen werden (Nisthilfen, Niststeine, Einbausteine, Einbauziegel).
Bei der Instandhaltung von Mauern sollte darauf geachtet werden, dass der Bewuchs aus Flechten, Moosen und krautigen höheren Pflanzen möglichst erhalten bleibt. Auf die Reinigung von Mauern sollte verzichtet werden. Wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, sollten Teilbereiche als Refugialstandorte für Mauerbewohner ausgespart werden. Sind seltene und gefährdete Mauerfarne betroffen, können diese in Erhaltungskulturen gesichert und nach der Sanierung wieder eingebracht werden. In den sanierten Bereichen sollte auf eine komplette Verfugung verzichtet werden bzw. eine Verfugung mit möglichst geringen Mörtelanteilen gewählt werden.
Ziele der Denkmalpflege
Historische Parkanlagen enthalten zumeist auch eingetragene Baudenkmale wie beispielsweise Schlösser mit Nebengebäuden, Einfriedungs- und Stützmauern, Grotten, Brücken, Eiskeller, Gewölbe oder Durchlässe. Nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin ist es die Aufgabe der Denkmalschutzbehörden, Baudenkmale zu schützen, zu erhalten und zu pflegen. Der Besitzer ist verpflichtet, ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen, es sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Oft sind grundlegende Sanierungen und Rekonstruktionen an den Gebäuden nötig, um den Denkmalwert zu erhalten oder wiederherzustellen. Bei Sanierungsarbeiten sollten Alterungsstrukturen an Gebäuden als Patina möglichst erhalten werden.
Konfliktpotenziale
Da die Bewahrung von Alterungsstrukturen an Gebäuden auch im Interesse der Denkmalpflege liegt, eröffnet sich bei der behutsamen Sanierung von Mauern und Gebäuden ein gemeinsames Tätigkeitsfeld für Naturschutz und Denkmalpflege. Dennoch kommt es häufig zu den folgenden Konflikten.
Durch umfangreiche Sanierungen und Rekonstruktionen historischer Bausubstanzen werden vielfach die von den gebäudebewohnenden Tierarten genutzten Lebensstätten beseitigt. Beim Gebäudeabriss gehen oft besonders viele Quartiere für Gebäudebrüter verloren. In der Regel stehen solche Gebäude vor dem Abriss bereits länger ungestört leer und sind dadurch für Höhlen- und Nischenbrüter besonders attraktiv. Als Abwehrmaßnahme gegen Haustauben oder generell im Zuge von Rekonstruktionen werden oft alle Einflugöffnungen in Turmbauten verschlossen. So wird aber auch geschützten Arten wie Dohlen, Turmfalken, Schleiereulen und Fledermäusen der Zugang verwehrt. Die Einflüge können so gestaltet werden, dass sie zwar für Haustauben versperrt, für andere Gebäudebewohner aber nutzbar sind.
Bei der Sanierung von Mauern werden häufig die Vorkommen von Pflanzen und Flechten vernichtet und durch eine Komplettverfugung keine Möglichkeiten für eine Wiederbesiedelung geschaffen.