Pflegeziele
Wie eine historische Parkanlage gepflegt werden soll, hängt in erster Linie von den Leitbildern und übergeordneten Zielen ab, die für die Gesamtanlage oder für bestimmte Parkbereiche definiert worden sind. Für die Gartendenkmalpflege sind hierfür zumeist historisch fundierte Leitbilder maßgeblich, die sich an der Originalsubstanz orientieren. Hieraus abgeleitete Ziele sind häufig auch für den Naturschutz relevant, da zwischen den naturschutzfachlichen Schutzgütern „Schönheit und Eigenart“ und den Denkmalwerten eine enge Korrespondenz besteht.
Allerdings sollten bei der Pflege historischer Parkanlagen aus Sicht des Naturschutzes auch die Vorkommen schützenswerter Arten und Biotope berücksichtigt werden. Idealerweise werden in Parkpflegewerken oder anderen Pflegeplänen gemeinsame und sich ergänzende Ziele des Denkmal- und Naturschutzes aufeinander abgestimmt. Auch wenn hierbei ein großer Spielraum besteht, müssen dabei naturschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, wenn ein Park (auch) einen Status als Naturschutzschutzgebiet hat oder dort gesetzlich geschützte Arten oder Biotope vorkommen.
Auf den folgenden Seiten werden Naturschutzziele für die Pflege verschiedener Lebensräume in Parkanlagen dargestellt und mit entsprechenden Zielen der Denkmalpflege in Bezug gesetzt. Dabei wird oft festzustellen sein, dass sich viele Ziele nur wenig voneinander unterscheiden, aber unterschiedlich begründet werden. Insofern soll die parallele Darstellung von Zielen der gegenseitigen Verständigung von Natur- und Denkmalschützern dienen. Weiter werden Hinweise gegeben, wo Zielkonflikte zwischen beiden Disziplinen, aber auch mit anderen Akteuren auftreten können. Über Links gelangen Sie direkt zu gelungenen Beispielen der Pflege historischer Parkanlagen.
Als Grundlage für die Darstellung von Pflegezielen der Denkmalpflege dienten u. a. die Richtlinien des Arbeitskreises Historische Gärten der DGGL (2000)1, die Fachberichte der FLL (2006)2, Lehmann & Rohde (2006)3, Rohde (2008)4 und Wimmer (2001)5. Für die Darstellung der naturschutzfachlichen Ziele wurden zugrunde gelegt u. a. Möller (1994)6, Guggenheim (1998)7, Klausnitzer (1998)8, Kowarik (1998)9 sowie Pflege- und Entwicklungspläne für naturschutzrechtlich geschützte Parkanlagen (z. B. FFH-Managementplan Pfaueninsel, Halfmann & Rothe 200710).