Die rechtlichen Vorgaben des Naturschutzes im Park sind bekannt.


Die rechtlichen Vorgaben des Naturschutzes sind in den Modellanlagen weitgehend bekannt. Allerdings gibt es bei Vertretern der Denkmalpflege einen großen Anteil an neutralen Haltungen und erstaunlicherweise bei Naturschutzvertretern und Vertretern des Grünflächenmanagements eine Gruppe, die die rechtlichen Vorgaben des Naturschutzes nicht oder nur teilweise kennen.

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