Die Zuständigkeiten von Vertretern des Naturschutzes sind im Park eindeutig geklärt.
Die Zuständigkeiten von Vertretern des Naturschutzes scheint in den Parks nicht eindeutig geklärt zu sein. Nur bei Vertretern der Denkmalpflege überwiegt eine Zustimmung zu der Aussage. Während bei allen anderen Vertretern die neutrale Haltung hierzu überwiegt, sind bei Vertretern des Naturschutzes und des Grünflächenmanagements auch ein großer Teil an ablehnenden Haltungen zu verzeichnen.