Zur Herstellung der Verkehrssicherheit dürfen in historischen Parkanlagen an geeigneter Stelle Wege zeitweise gesperrt bzw. umgelenkt werden.
Die Sperrung von Wegen zur Herstellung der Verkehrssicherheit wird von Vertretern des Naturschutzes befürwortet. Auch Vertreter des Grünflächenmanagements stimmen dieser Maßnahme überwiegend zu. Geteilt sind die Meinungen bei Vertretern der Denkmalpflege und bei den Ausführenden der Pflege. Hier gibt es sowohl positive als auch negative Stimmen.