Beratungsverträge zum Umgang mit Fledermaus- und Holzkäfervorkommen

Wiederkehrende Konflikte zwischen Naturschutz und Denkmalpflege entzünden sich häufig an alten Bäumen, und zwar wenn im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht schnelles Verwaltungshandeln erforderlich ist. Mit dem im Land Berlin erprobten Instrument der Beratungsverträge können sich die Verantwortlichen für die Pflege historischer Parkanlagen kurzfristig Expertenrat einholen, z. B. wenn Unsicherheiten im Umgang mit naturschutzfachlich bedeutsamen Organismengruppen bestehen. Ein Vorteil ist, dass Kosten nur bei tatsächlichem Beratungsbedarf entstehen, Beratungsleistungen aber für einen großen Kreis potenzieller Nutzer zur Verfügung stehen.

Wofür können Beratungsverträge genutzt werden?

Bei der Baumpflege oder vor Einkürzungen und Fällungen von Altbäumen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sollte geprüft werden, ob diese Bäume Lebensstätten geschützter bzw. gefährdeter Arten darstellen. Hierzu gehören z. B. alle Fledermausarten und die nach FFH-Richtlinie geschützten Holzkäfer Heldbock und Eremit. Besteht ein Verdacht auf Vorkommen dieser Arten, sollte unbedingt fachlicher Rat hinzugezogen werden, um die zum Teil strengen Auflagen des Artenschutzrechtes nicht zu verletzen. Im Land Berlin bietet der NABU mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung derartige Beratungsleistungen an. Die hier gemachten Erfahrungen sind auf andere Bundesländer und auch auf größere Parkverwaltungen übertragbar.

Wer kann diese Beratung in Anspruch nehmen?

Die Vor-Ort-Beratungen können von Behörden des Landes Berlin und von öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Experten werden pauschal mit einer Aufwandsentschädigung pro Beratungsleistung vergütet. Die jährlich zur Verfügung stehende Summe für alle Beratungen ist gedeckelt.

Wie funktioniert die Vermittlung von Experten?

Zum Anfang jeden Jahres werden alle relevanten öffentlichen Stellen von der Senatsverwaltung informiert und mehrere Experten als Ansprechpartner genannt. Die Vor Ort-Termine können dann direkt mit den vorgeschlagenen Gutachtern vereinbart werden. Die Gutachter rechnen ihre Leistung mit dem NABU Berlin ab, so dass für die Ämter keine Formalitäten zu erledigen sind.

Welche Leistungen werden angeboten?

  • Identifizierung von Fledermausquartieren
  • Sicherung bestehender Quartiere
  • Beratung zur Schaffung neuer Quartiere
  • Identifizierung der Vorkommen von Heldbock und Eremit
  • Maßnahmenvorschläge zur Sicherung der Vorkommen von Fledermäusen und Holzkäfern

Was kann getan werden, um die Lebensstätten von Fledermäusen und Holzkäfern zu erhalten?

Auch hier werden Sie von den Experten beratend unterstützt. Falls eine Einkürzung oder Fällung des Baumes erforderlich ist, bekommen Sie Hinweise zur Erhaltung von Brut- und Mulmhöhlen, zur Erhaltung von Stammabschnitten oder Vorschläge zur anschließenden Lagerung der Baumstämme. Bei sehr wertvollen Bäumen sollte auch geprüft werden, ob eine temporäre Verlegung eines Weges oder gar die Sperrung von Parkteilen möglich ist.

  • Sicherung von Stammabschnitten von Alteichen im Park Niederschönhausen (Foto: U. Kielhorn)
  • Die Erhaltung langer Stammabschnitte ist für den Heldbock besonders wichtig (Foto: U. Kielhorn)
  • Fraßgänge des Heldbocks in gefällter Alteiche (Foto: U. Kielhorn)

Adressen

NABU Landesverband Berlin
Ulrike Kielhorn
Wollankstr 4
13187 Berlin
Tel.: 030-9860837 14
ukielhorn@nabu-berlin.de

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sachgebiet Artenschutz
Johannes Schwarz
Am Köllnischen Park 3
10173 Berlin
Tel.: 030-9025 1637
johannes.schwarz@UVK.berlin.de

Musterbeispiel Beratungsverträge in Berlin