Parkpflegewerke und Pflegepläne
Ziele und Maßnahmen für geschützte Gartendenkmale werden häufig in Parkpflegewerken festgelegt. Die erforderlichen Inhalte von Parkpflegewerken wurden von der DGGL (2000) in den „Leitlinien für die Erstellung von Parkpflegewerken“ veröffentlicht.
Manche Gartendenkmale unterliegen gleichzeitig einem Schutzstatus nach nationalem oder europäischem Naturschutzrecht (z. B. als NSG oder FFH-Gebiet). Für diese Schutzgebiete werden naturschutzfachliche Ziele und Maßnahmen normalerweise in Schutzgebietsverordnungen und entsprechenden Pflege- und Entwicklungsplänen festgelegt.
Damit die Ziele der Denkmalpflege und des Naturschutzes sich nicht konkurrierend in verschiedenen Fachplanungen gegenüberstehen, sollten für historische Parkanlagen mit naturschutzfachlicher Bedeutung Ziele beider Fachdisziplinen in gemeinsam abgestimmten Planwerken integriert werden.
Bei der Erarbeitung von Parkpflegewerken und Pflegeplänen mit intergrierten Naturschutzbelangen sind die folgenden Grundsätze hilfreich:
- Parallele Bearbeitung von naturschutzfachlichen und denkmalpflegerischen Zielen sowie Abwägung und behördeninterne Abstimmung dieser Ziele
- Aufarbeitung und ggf. Erfassung des vorhandenen Wissens zu naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch bedeutsamen Strukturen, Arten und Lebensgemeinschaften
- Erarbeitung einer allgemeinverständlichen Kurzfassung, in der Zielsetzungen von Denkmalpflege und Naturschutz auch für Vertreter der jeweils anderen Disziplin aufbereitet werden.
- Veröffentlichung der Kurzfassung
- Öffentliche Bekanntmachung der Planung durch Veranstaltungen, Presse und Internet
- Gewährleistung der Aktualität durch regelmäßige Fortschreibung