Naturverjüngung von Bäumen sollte in historischen Parkanlagen unterbunden werden, wenn hierdurch die ursprüngliche Artenzusammensetzung verändert wird (z. B. Ahornjungwuchs).
Die Beseitigung von Gehölzaufwuchs wird von Vertretern der Denkmalpflege , des Grünflächenmanagement und der Ausführung der Pflege fast einheitlich befürwortet. Vertreter des Naturschutzes treten hier weniger geschlossen auf. Offenbar sind innerhalb des Naturschutzes hier unterschiedliche Zielvorstellungen vertreten.