Ein gesetzlicher Naturschutzstatus (z. B. Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) ist bei der Pflege denkmalgeschützter Parkanlagen eher hinderlich

Ein gesetzlicher Naturschutzstatus historischer Parkanlagen wird von einem größeren Teil der Vertreter der Gartendenkmalpflege und des Grünflächenmanagements als hinderlich empfunden. Bei Vertretern der Ausführung der Pflege ist eine ähnliche Tendenz zu verzeichnen. Insgesamt scheint es aber auch positive Erfahrungen mit der Pflege von naturschutzfachlich geschützten Parks zu geben. Vertreter des Naturschutzes lehnen diese Aussage deutlich ab.

Es wurden die folgenden Gründe für Schwierigkeiten bei der Pflege von Parks mit gesetzlichem Naturschutzstatus genannt:

  • zu zeitaufwändige Abstimmungsgespräche
  • Kompromisslose Forderungen des Naturschutzes
  • fehlender Spielraum bei Zielen der Gartendenkmalpflege

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