Frischwiesen und Feuchtwiesen
Synonyme: Parkwiesen, Langgraswiesen
Ziele des Naturschutzes
Frisch- und Feuchtwiesen in typischer Ausprägung sind in der Kulturlandschaft sehr selten geworden und stehen nach den meisten Landesnaturschutzgesetzen als besonders geschützte Biotope pauschal unter Schutz. Die Pflege sollte in der Regel als zweischürige Mahd mit nachträglicher Beräumung des Mahdgutes erfolgen. Zur Schonung der Wiesenfauna ist die Mahd mit Balkenmähern wünschenswert. Das Schnittgut sollte zur nachträglichen Aussamung und um der Wiesenfauna den Rückzug zu ermöglichen für wenige Tage liegen bleiben. Zur Erhaltung angepasster faunistischer Artengruppen (z. B. Insekten, Wirbellose) wird eine abschnittsweise Mahd und das Belassen von selten gemähten Säumen empfohlen.
Unter Umständen – z. B. nach langem Brachliegen – kann eine Aushagerung der Standorte naturschutzfachlich erwünscht sein. Diese kann durch einen frühen ersten Mahdtermin (Ende Mai/Anfang Juni) für einen begrenzten Zeitraum (z. B. über drei Jahre) erreicht werden. Bei der Neuanlage von Wiesen sollte gebiets- oder parkeigenes Saat- und Pflanzgut verwendet werden. Zum Schutz vor dem Betreten der Wiesen ist eine Besucherlenkung erforderlich, z. B. durch Ausweisung ausgewählter Bereiche zu Erlebnis- oder Liegewiesen.
Ziele der Denkmalpflege
Langgraswiesen sind das wohl flächenmäßig bedeutsamste Gestaltelement und wesentliche Träger der Stimmungswirkung vieler Landschaftsgärten. Das gartendenkmalpflegerische Ziel ist es, artenreiche, buntblumige Wiesen zu erhalten und zu entwickeln, die dem überlieferten Erscheinungsbild des Parks entsprechen. Die Pflege ist meist auf das Ziel der Schaffung eines gleichmäßigen „Wiesenmeeres“ ausgerichtet, niederliegende Gräser und lückige Bestände sollen dabei möglichst vermieden werden.
Auch in der Gartendenkmalpflege wird angestrebt, bei Neuansaaten gestörter Flächen das historische, parktypische Saatgut zu verwenden. Auch eine extensive Beweidung ist möglich, sollte aber primär auf historisch beweidete Bereiche beschränkt werden. Für Feuchtwiesen kann die Beweidung mit angepassten Rinderrassen (Heckrinder oder Wasserbüffel) eine Ergänzung zur Mahd darstellen.
Konfliktpotenziale
Probleme bei der Pflege von Wiesen gehen weniger auf Konflikte zwischen Naturschutz und Denkmalpflege zurück, sondern entstehen eher durch Defizite in der finanziellen bzw. personellen Ausstattung der jeweils zuständigen Grünflächenämter oder Gartenverwaltungen. Dadurch kann es zu einem Brachfallen der Wiesen oder zu einer Reduzierung der Schnittfrequenzen kommen. Auch wird das Schnittgut häufig nicht beräumt (Mulchung), was zu einer Veränderung der Artenzusammensetzungen führt. Bei der Neuanlage oder Ausbesserung von Wiesen kommt es aufgrund von Informationsdefiziten zur Verwendung von artenarmen Standard-Rasen- oder Wiesenmischungen. Teilweise kommt es auch zu Beeinträchtigungen durch fehlende Besucherlenkung oder infolge mangelnder Abstimmung zwischen den betroffenen Akteuren (z. B. Durchführung von Großveranstaltungen). Durch Pflanzung von Gehölzen an historisch belegten Originalstandorten können naturschutzfachlich bedeutsame Wiesen beeinträchtigt bzw. teilweise völlig beseitigt werden. Da bestimmte Ausbildungen von Frisch- und Feuchtwiesen naturschutzrechtlich geschützt sind (z. B. als gesetzlich geschützte Biotope oder als FFH-Lebensraumtypen), dürfen sie in ihrem Erhaltungszustand nicht beeinträchtigt werden.