Denkmalschutzrecht
Wichtige internationale Abkommen des Denkmalschutzes sind
- Charta von Venedig 1964 (Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles)
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Charta von Florenz 1981 (Charta der historischen Gärten)
- Welterbe-Konvention der UNESCO (Kombination von Kultur- und Naturschutz)
Denkmalschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland
Da im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, gibt es kein Bundesdenkmalschutzgesetz, sondern 16 einzelne Ländergesetze. Die einzelnen Landesdenkmalgesetze beinhalten Vorgaben zum Schutz, zur Erhaltung, Pflege und wissenschaftlichen Erforschung der Kultur- und Gartendenkmale.