Einzelbäume und Baumgruppen

Synonyme: Solitärbäume, markante Einzelbäume, Zwillings- und Mehrlingsbäume, Baumgärten, Baumsalons, Clumps, Haine, Gehölzpartien

Ziele des Naturschutzes

Beim Naturschutz steht die möglichst lange Erhaltung alter Bäume mit hohem Biotopwert im Vordergrund. So hat die Baumpflege das Ziel, Biotopholzstrukturen durch geeignete Maßnahmen möglichst lange zu erhalten. Sofern die Verkehrssicherungspflicht dies erlaubt, sollen absterbende und abgestorbene Altbäume als Lebensraum für Arten und Biotope möglichst lange am Originalstandort verbleiben. Lässt die Verkehrssicherungspflicht stehende Totbäume nicht mehr zu, sollte wenigstens ein hoher, noch stehender Stammrest („Hochstubben“) erhalten werden. Ist auch dies nicht möglich, sollten möglichst lange, unzersägte Stammstücke liegend vor Ort verbleiben oder in andere Parkteile verbracht werden.

Bei einer Nachpflanzung des Baumes sollte möglichst Pflanzenmaterial verwendet werden, das aus dem Park oder aus dem Naturraum stammt (gebietseigenes Pflanzenmaterial). Dies kann auch durch die frühzeitige Förderung und Pflege von „Zukunftsbäumen“ an Ort und Stelle erreicht werden.

Ziele der Denkmalpflege

Solitärbäume und Baumgruppen können im historischen Garten verschiedene Funktionen erfüllen. Sie können beispielsweise Akzente setzen, ein Gebäude hervorheben, einen Landschaftsausschnitt rahmen oder mythologische Bedeutung besitzen.

Auch die Denkmalpflege hat eine möglichst lange Erhaltung besonders markanter Altbäume aus der Zeit der Erstbepflanzung zum Ziel. Dabei ist die Gewährleistung eines ästhetischen Eindrucks wichtig. Ist die Verkehrssicherheit von Solitärbäumen vor Ort nicht mehr gewährleistet, wird in der Regel ein Ersatz des abgestorbenen Baumes durch Nachpflanzung am Originalstandort angestrebt. Dabei sollen primär historisch belegte Arten verwendet werden, wozu früher zumeist Baumschulmaterial unbestimmter Herkunft gewählt wurde. Historische Authentizität bei der Artenwahl kann am besten erfüllt werden, wenn Material aus dem Park nachgezogen wird oder gebietseigenes Material bei Forstbaumschulen oder anderen spezialisierten Betrieben bezogen wird.

Bei der Pflege von Solitärbäumen oder von Bäumen, die Sichten rahmen, steht die Gewährleistung der gartenkünstlerisch intendierten Funktionen im Rahmen des historisch belegten Parkbildes im Vordergrund. Hierfür sind oft Schnittmaßnahmen erforderlich, wobei die Art der Pflege von der Situation vor Ort bestimmt wird, (z. B. Baumart, Entwicklungsgeschichte, gartenhistorische Bedeutung).

Konfliktpotenziale

Konflikte zwischen Denkmalpflege und Naturschutz entstehen, wenn Bäume nicht langsam absterben dürfen, sondern frühzeitig ersetzt werden oder wenn Biotopholz und alte Stämme in stärkerem Maße entfernt werden als dies aus Verkehrssicherungssicht notwendig ist. Häufig stehen ästhetische Vorbehalte seitens der Denkmalpflege der Erhaltung von stehenden Stammresten oder von liegendem Totholz im Wege. Allerdings zeigen viele Beispiele, dass abgestorbene Baumteile hervorragend auch in exponierter Parklage verbleiben können. Gelegentlich bestehen auch Verwertungsinteressen in Hinblick auf Brennholz.

Unabhängig von Zielen des Natur- oder Denkmalschutzes besteht der Zwang zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dabei können Spielräume genutzt werden. Konflikte entstehen, wenn zu viel – oder zu wenig Baumpflege erfolgt. Mit welchen Maßnahmen Bäume gepflegt und Biotopholz erhalten werden können und wie dadurch Konflikte vermieden und Ziele des Denkmal- und Naturschutzes erreicht werden, zeigt der Leitfaden Biotopholz.

Weitere Konflikte können dann entstehen, wenn der Wuchsort oder die Gestalt eines Baumes nicht dem historisch überlieferten Parkbild entspricht und daher aus denkmalpflegerischer Sicht gefällt oder stark beschnitten werden muss (z. B. bei der Wiederherstellung historischer Sichten).

  • Historisches Ensemble: Alteiche am Belvedere, Schlossgarten Charlottenburg © N. A. Klöhn
  • Diese abgestorbene Eiche auf der Pfaueninsel bietet einen malerischen Anblick und gleichzeitig einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche Arten. © A. von Lührte
  • Malerische Baumruine im Schlosspark Ludwigslust © I. Kowarik

 

Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze des BMU

Gemeinsamer Erlass des MLUF und des MUGV BBG zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Natur

Verwendung gebietseigener Gehölze in Bayern

Musterbeispiel:

Branitzer Baumuniversität (vegetative Vermehrung bedeutender Parkgehölze)