Besonders und streng geschützte Arten

Gerade historischen Parkanlagen sind aufgrund ihrer vielfältigen Strukturen, der konstanten Pflege und des Altbaumbestandes meist zugleich Lebensraum für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Der besondere Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes gilt hier für die besonders bzw. die darüber hinaus streng geschützten Tier- und Pflanzenarten, die der  § 7 Absatz 2 Nr. 13 definiert.

Zu den mindestens besonders geschützten Arten gehören z. B. alle einheimischen Vogelarten, die meisten Säugetierarten (mit Ausnahme einiger „Problem“-Arten wie Schermaus, Nutria u.a.), alle einheimischen Amphibien und Reptilien, viele Insektenarten (Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken, Käfer, Bienen und Wespen u.a.) u. v. m.

Auch zahlreiche Pflanzenarten wie die Schwertlilien, Grasnelken, Teichrosen sind besonders geschützt.

Darüber hinaus gibt es die Teilmenge der streng geschützten Arten. Hierzu gehören u.a. alle in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Streng geschützt sind  u. a. alle europäischen Fledermausarten, Biber und Fischotter, alle europäischen Greifvögel und Eulen, zahlreiche andere Vogelarten wie der Mittelspecht oder der Eisvogel, Amphibien wie der Moorfrosch und der Kammmolch, Reptilien wie die Zauneidechse, Käferarten wie der Heldbock, Schmetterlingsarten wie der Große Feuerfalter. Alle diese Arten können auch in historischen Parkanlagen vorkommen (siehe dazu auch die Liste ausgewählter Tierarten in den Berliner Modellanlagen).

 

Artenschutzkategorien nach nationalem und europäischem Recht . Nach: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 2007: Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/pdf/artenschutz/ verändert

 

Für einige der streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind nach der FFH-Richtlinie zusätzlich Schutzgebiete auszuweisen (Arten des Anhangs II). Hierzu gehören auch die prioritäre Arten, das sind europaweit stark gefährdete Arten, für deren Erhaltung die Europäische Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt,  wie z. B. der in höhlenreichen Altbäumen lebende Käfer Eremit.

 

weiterlesen: 

welche Vorschriften bestehen bei geschützten Arten?

  • Der Eremit (Osmoderma eremita) ist ein höhlenbewohnender Holzkäfer und prioritäre FFH-Art.  © N. A. Klöhn
  • Der Kleiber ist eine nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art. © P. Horn
  • Waldkauz - streng geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz. © H.-J. Storck

 
In der Datenbank (WISIA) des Bundesamt für Naturschutz kann der aktuelle Schutzstatus der in Deutschland vorkommenden Tier- und Pflanzenarten abgefragt werden.
 
BfN-Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie
 
Hier finden Sie Steckbriefe des Bundesamtes für Naturschutz zu den in Deutschland vorkommenden streng geschützten Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV
 
Berner Konvention: Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume