Flächenschutz

Historische Parkanlagen haben oftmals aufgrund ihrer Naturausstattung und ihrer langen Pflegekonstanz einen hohen Naturschutzwert, so dass es eine Vielzahl von Parkanlagen gibt, die als Ganzes oder in Teilen einen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufweisen. Die Schutzzwecke und die zur Erreichung der Schutzzwecke notwendigen Ver- und Gebote werden in den Schutzgebietsverordnungen genannt und müssen bei der Pflege befolgt werden.

Nach dem BNatSchG können bestimmte Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden (§§ 20-34). Mit den jeweiligen Schutzgebietskategorien werden unterschiedliche Schutzziele verfolgt. Schutzkategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind:

Diese geschützten Teile von Natur und Landschaft können Bestandteil des nach § 21 BNatSchG einzurichtenden Biotopverbundes sein, der insgesamt 10 % der Landesfläche umfassen und als Netz verbundener Biotope die Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen sichern soll.

Zu den Fragen, inwieweit die Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG Bedeutung für die Pflege von Gartendenkmalen hat, siehe auch die Ausführungen im Rechtsgutachten zur Verkehrssicherung .